<tab><a id="c302"></a><h1 class="G" style="background:url(typo3temp/GB/8b925e5a6e.png) no-repeat;">Thai-Führerschein     </h1><p>Wenn Sie einen       gültigen Führerschein, ein Non-Immigrant-Visum und eine       Meldebescheinigung der Immigration besitzen, bewegen Sie sich, zusätzlich       mit einem ärztlichen Attest versehen (für 100 Baht bei jedem Thai-Arzt       zu haben), zur Führerscheinstelle und beantragen eine Umschreibung. Für       160 Baht wird dies meist umgehend erledigt. Sie sollten zwei Passbilder im       Format 2,5 x 2,5 cm mitbringen und je 2 Fotokopien der Personalseite, der       Visumseite Ihres Reisepasses sowie der Seite mit dem Einreisestempel.                </p>
<p>Eine       Anmeldebescheinigung von der Botschaft genügt nicht. Die Anmeldung ist       übrigens freiwillig - im Gegensatz zu Deutschland muss man hier auch       seinen Hauptwohnsitz (wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand       aufhalten, können Sie Ihren steuerlichen Hauptwohnsitz nach Thailand       verlegen) nicht bei der Botschaft anmelden. Es könnte sich aber manchmal       als nützlich und notwendig erweisen, es doch zu tun. Sie können auch       eine Führerscheinprüfung ablegen, die einfacher als einfach bestanden       werden kann. Ein paar Baht Trinkgeld sind dabei nicht schädlich.                </p>
<p>Wenn Sie einen       Thai-Führerschein erworben haben, sind Sie damit auch berechtigt zur       Beantragung eines Internationalen Führerscheins. Dieser wird in Bangkok       ausgestellt. Der Antrag wird ebenfalls an der Führerscheinstelle       abgegeben.</p></tab>