<tab><a id="c295"></a><h1 class="G" style="background:url(typo3temp/GB/0ec17a21e6.png) no-repeat;">Die Staatsgewalt   </h1><p>Wenn jemand eine       Zivilforderung, berechtigt oder unberechtigt, an einen Geschäftspartner       hat, sind auch in Thailand die Gerichte, nicht die Polizei zuständig. Die       Polizei kann nur bei Flucht- und Verdunkelungsgefahr verhaften. Dies muss       beim Richter dann auch begründet werden.                </p>
<p>Manchmal verleihen       durch Beziehungen zwischen bestimmten Anwälten und der Polizei oder auch       durch Direktkontakte Uniformen einer privaten Forderung Nachdruck.       Individuelle Interpretation der Rechtslage und daraus zu erwartende       Unterkunft in einem thailändischen Komfortgefängnis veranlassen den       Angemahnten sehr oft zu Zahlungen, die nachher bereut werden. In den       meisten Fällen von Einschüchterungsversuchen dieser Art bringt ein       unerschrockenes Auftreten und der Hinweis, dass auch in Thailand die       Polizei kein Recht hat, eine Privatforderung ohne Gerichtsbeschluss       durchzusetzen, die unheilige Allianz zum Rückzug.</p></tab>