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Sonntag, 01. August 2010

Anmeldung zur Mitgliedschaft

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Art des Formulars

Art

 

Sie treten hier einem Verein im Sinne der Bestimmungen von Art. 60ff des ZGB und der Vereinsstatuten bei.
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein. Kündigungen haben schriftlich unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist (gemäss OR) zu erfolgen. Der Mitgliederbeitrag bleibt dabei geschuldet.

Jahresbeitrag pro Haushalt CHF 80.-