AHV
Schweizer Staatsangehörige, welche die Schweiz verlassen und deshalb aus der obligatorischen AHV/IV ausscheiden, können der freiwilligen Versicherung beitreten. Sie können damit den Versicherungsschutz der IV weiterführen und auch vermeiden, dass Sie oder ihre Hinterlassenen im Versicherungsfall nur auf Grund der in der Schweiz zurückgelegten Beitragsjahre und bezahlten Beträge Renten (Teilrenten) erhalten.
Schweizerbürger im Ausland, die der freiwilligen Versicherung beitreten wollen, richten ihre Beitrittserklärung auf besonderen Formularen an die für den Wohnort im Ausland zuständige schweizerische Vertretung (Botschaft).
Weitere ausführliche Angaben über Beiträge, Beitritt, Austritt, Renten und Leistungen erhalten Sie bei:
Zentrale Ausgleichsstelle
Av. Ed.-Vaucher 18
1211 Genf 28
Tel.: 022/795 91 11
oder bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen. Das Verzeichnis aller AHV-Ausgleichskassen befindet sich auf den letzten Seiten der Schweizer Telefonbücher oder hier
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